Substanzen aus dem Betäubungsmittelgesetz


(Sonderabfälle)
Icon Daumen runterLeider nein
Icon Info Informationen
Substanzen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen wir leider nicht annehmen. Aus rechtlichen Gründen sehen wir uns gezwungen, bei einer Anlieferung solchen Materials die Polizei zu informieren.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.